Arzneimittel

Arzneimittel

Die Kosten für Arzneimittel zählen zu den abzugsfähigen Krankheitskosten. Insbesondere dann, wenn sie nicht rezeptpflichtig sind oder es sich um Naturheilmittel handelt. Diese Arzneimittel werden in der Regel nicht von Ihrer Krankenkasse gezahlt..

Tipp: Lassen Sie sich trotzdem die Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung bescheinigen.

Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch bestimmter Arznei-, Heil- und Hilfsmittel reicht die einmalige Vorlage einer Verordnung.


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