Bade- und Heilkuren |
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Bade- und Heilkuren
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Das Geltendmachen der Eigenanteile für eine Vorsorgekur erkennt die Finanzverwaltung nur dann an, wenn die Gefahr einer durch die Kur abzuwendenden Krankheit, bei Klimakuren der medizinisch angezeigte Kurort und die voraussichtliche Kurdauer bescheinigt werden. |
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