Medizinische Hilfsmittel

Medizinische Hilfsmittel

wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt:

Wird die medizinische Notwendigkeit für das medizinische Hilfsmittel durch ein amts- oder vertrauensärztliches Attest bescheinigt, steht einem Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung nichts im Wege.

Das amts- oder vertrauensärztliche Attest zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit muss vor Anschaffung des Gegenstandes ausgestellt worden sein. Wer also zuerst das Hilfsmittel kauft und sich dann ein entsprechendes Attest besorgt, hat Pech: Die Finanzverwaltung wird im Zweifel auf die Bestell- oder Kaufdaten schauen.

Die Beweislast liegt in diesem Fall beim Steuerzahler - er muss also nachweisen, dass das Attest bereits bei Anschaffung vorlag. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass nur das Attest eines Amts- oder Vertrauensarztes anerkannt wird, denn die Bescheinigung des behandelnden Arztes nützt im Zweifel gar nichts. Amts- oder Vertrauensärzte finden Sie bei den Gesundheits- und Versorgungsämtern.


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