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Heilpraktiker

Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker sind als Krankheitskosten abzugsfähig. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie die Kosten selber übernehmen müssen, weil die Krankenkasse diese Behandlungsform nicht bezahlt oder bezuschußt. Gleiches gilt für eine Akupunkturbehandlung.