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Steuertipps

Von akuten Schüben, wiederholten Arztbesuchen, bleiben Jahr für Jahr nur wenige verschont. Schnell kommen einige Euro für Fahrten zum Arzt oder Zuzahlungen zusammen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Lassen Sie sich daher immer vom Arzt oder Apotheke eine Quittung geben. Gleiches gilt auch für Medikamente oder Therapien, die nicht auf Verordnung von zugelassenen Ärzten erfolgt sind oder in Deutschland nicht anerkannt sind.

Alle diese Ausgaben gehören zu den Krankheitskosten und sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Sie wirken sich allerdings nur dann steuermindernd aus, wenn - ggf. zusammen mit anderen Kosten - die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.

Hier einige Anmerkungen zum Steuerrecht:

» Arzneimittel

» Fahrtkodten - Besuchsfahrten

» Bade- und Heilkuren

» Brillen

» Heilpraktiker

» Medizinische Hilfsmittel

» Fazit