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Oft werden Uveitis Patienten damit konfrontiert, dass beim Antrag auf Schwerbehinderung, nur die visuelle Einschränkung gemäß GdB/MdE Tabelle bewertet wird. Dies wird dem Krankheitsbild der Uveitis und dessen Auswirkungen leider nicht gerecht.

Häufig wird bei der Festlegung des GdB oder gar Ablehnung des Antrags, auf Gutachten des MdK  Bezug genommen. Dies hat die DUAG zum Anlass genommen, ein Schreiben zu erstellen, dass den Mitarbeitern der Versorgungsämter eine bessere Beurteilung des Krankheitsbildes der Uveitis und des Antrages ermöglichen soll. Auch im Hinblick darauf, ggf. fehlerhafte Gutachten besser erkennen zu können.

Hier können Sie dieses Schreiben herunterladen >> 

Im Vorfeld eines Antrages zur Feststellung einer Schwerbehinderung stimmen Sie sich mit Ihrem behandelten Facharzt / Klinik ab. Besprechen Sie mit ihm das DUAG-Schreiben, so dass er dann mit Ihren individuellen Befunden den Antrag und auch das DUAG-Schreiben untermauern kann. Reichen Sie dann mit Ihrem Antrag das "DUAG-Schreiben" mit ein. Bei einem positiven Bescheid (GdB 50 und höher), achten Sie auf eine evtl. Befristung.

Achtung: Das DUAG-Schreiben weist auf die chronischen oder rezidivierenden Verlaufsformen der Uveitis hin, so dass eine "Befristung" nicht gerechtfertigt ist, ggf. wäre ein Widerspruch in Betracht zu ziehen.

Für den Fall der Ablehnung Ihres Antrages auf Schwerbehinderung oder der Feststellung eines GdB (Grad der Behinderung) von unter "50", LASSEN SIE SICH NICHT ENTMUTIGEN !Legen Sie zunächst einen formlosen "Widerspruch" ein, mit dem Hinweis der gesonderten Begründung Innerhalb der im Bescheid genannten Frist, erstellen Sie mit Ihrem behandelnden Facharzt / Klinik die medizinische Begründung des Widerspruchs und reichen Sie diesen bei dem Bescheid erstellendem Versorgungsamt fristgerecht ein!

Sollten weitere Maßnahmen erforderlich sein, so wenden Sie sich an die DUAG.